Sanierungsmanagement
Um eine fachmännische und ökonomische Sanierung zu gewährleisten, wird in Abstimmung mit dem Eigentümer bzw. den Wohnungseigentümern, unter Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen (WEG, MRG, ABGB, etc.) und technischen Normen, ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches insbesondere folgende Schritte beinhaltet:
- Bestandsaufnahme durch Dokumentation des Zustands der relevanten Gebäudeteile und somit bestehender Mängel samt deren Erstbeurteilung
- Ausarbeitung von Vorschlägen zu einer effizienten Mängelbeseitigung oder Verbesserung der Kostenkalkulation unter Berücksichtigung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, gegebenenfalls unter Beiziehung von Spezialisten
- Information des Eigentümers bzw. der Wohnungseigentümer und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
- Ausschreibung bzw. Einholung von Deckungsangeboten, Sicherstellung der Finanzierbarkeit
- Vergabe in der Regel an den Bestbieter mittels Werkvertrag und soweit möglich zu Pauschalfixpreisen
- Baubegleitung und Dokumentation
- Abnahme und Endabrechnung unter Einbehaltung eines Haftrücklasses für die Dauer der Gewährleistung
- Beantragung einer Sanierungsförderung
- Erstellung eines Abschlussberichts
- Gewährleistungsverfolgung und Schadenersatzmanagement
Entscheidend für ein erfolgreiches Sanierungsprojekt ist insbesondere die Formulierung eines klaren Auftrags (Werk, Kosten, Finanzierung, Zeitplan, Managementleistung, etc.) und dessen exakte Umsetzung bei umfassender Dokumentation und Information an den Eigentümer bzw. die Wohnungseigentümer. Hierbei ist unser Anspruch an uns selbst, durch gezielte Sanierungsinvestitionen den Wert der Immobilien unserer Kunden zu erhalten und die Wohnqualität zu verbessern.

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